Zum Inhalt springen

Arbeitszeitrechner

Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende ohne die Pausen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen, über neun Stunden 45 Minuten.

Arbeitszeit berechnen

Beispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr, 30 Minuten Pause · Stand 19.10.2026

Berechnen für

Vor dem Beginn: über Mitternacht

8:30 Std.

8,50 Stunden dezimal · im Rahmen des Gesetzes

So wurde gerechnet

Anwesenheit08:00 bis 17:009:00
Pausen30 Minuten−0:30
Arbeitszeit8:30
Gesetzliche Mindestpause§ 4 ArbZG30 Min.
Kürzeste zulässige Pausefür diese Anwesenheit30 Min.
  • Über 8 Stunden ist erlaubt, wenn der Schnitt in sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden je Werktag nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Die Zeit über 8 Stunden muss aufgezeichnet werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Pausen: Wie lange nach wie viel Arbeit?

Die Pausen richten sich nach der Arbeitszeit ohne Pausen (§ 4 ArbZG). Sie müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden; im Rechner tragen Sie die Summe ein. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten.

Weil die Pause selbst keine Arbeitszeit ist (§ 2 Abs. 1 ArbZG), kann eine kurze Pause reichen: Bei 6:20 Stunden Anwesenheit genügen 20 Minuten, denn dann bleiben genau 6 Stunden Arbeit. Der Rechner zeigt diese kürzeste zulässige Pause für jede Anwesenheit.

Für Jugendliche unter 18 gelten längere Pausen (§ 11 JArbSchG), und sie dürfen höchstens viereinhalb Stunden am Stück arbeiten.

Mindestpausen nach Arbeitszeit ohne Pausen
ArbeitszeitErwachsene (§ 4 ArbZG)Jugendliche (§ 11 JArbSchG)
bis 4,5 Stundenkeinekeine
über 4,5 bis 6 Stundenkeine30 Minuten
über 6 bis 9 Stunden30 Minuten60 Minuten
über 9 Stunden45 Minuten60 Minuten

Wie lange darf man pro Tag arbeiten?

Acht Stunden an jedem Werktag, also Montag bis Samstag (§ 3 ArbZG). Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht übersteigt. Daraus ergeben sich höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt und 60 in einzelnen Wochen.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf ihrer Grundlage können davon abweichen (§ 7 ArbZG). Die Zeit über acht Stunden pro Werktag muss der Arbeitgeber aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten, an fünf Tagen in der Woche (§§ 8, 15 JArbSchG). Achteinhalb Stunden sind erlaubt, wenn andere Tage derselben Woche kürzer sind. Ihre Schicht darf mit Pausen höchstens zehn Stunden dauern, und sie dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§§ 12, 14 JArbSchG).

Ruhezeit und Sonntagsarbeit

Nach dem Ende der täglichen Arbeit müssen mindestens elf Stunden Ruhe folgen (§ 5 ArbZG), für Jugendliche zwölf (§ 13 JArbSchG). Ein Erwachsener, der bis 22 Uhr arbeitet, darf also frühestens um 9 Uhr wieder anfangen. Im Wochenmodus prüft der Rechner das zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Beschäftigte von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten (§ 9 ArbZG), außer in den Fällen des § 10 ArbZG, etwa in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder bei Not- und Rettungsdiensten, und mit behördlicher Bewilligung (§ 13 ArbZG). Feiertage prüft der Rechner nicht.

Arbeitszeit in Dezimalstunden umrechnen

Für Stundenzettel und Lohnabrechnung wird die Arbeitszeit oft dezimal geschrieben: Minuten geteilt durch 60. Aus 7 Stunden 45 Minuten werden so 7,75 Stunden, aus 8 Stunden 20 Minuten 8,33. Der Rechner zeigt beide Schreibweisen.

Minuten und Stunden in Dezimalstunden
ZeitDezimal
0:150,25
0:200,33
0:300,50
0:450,75
7:457,75
8:208,33

Muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Ja. Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Eine Form schreibt das Gesetz derzeit nicht vor. Was die geplante Reform ändert, steht auf der Seite zur Zeiterfassungspflicht.

Rechenbeispiele

Vier Tage, jeweils oben nachzurechnen.

08:00 bis 17:00 Uhr, 30 Minuten Pause

9 Stunden Anwesenheit minus 30 Minuten Pause ergeben 8:30 Stunden Arbeit. Für mehr als 6 bis 9 Stunden sind 30 Minuten vorgeschrieben, die Pause reicht. Die halbe Stunde über 8 Stunden muss im Schnitt von sechs Monaten ausgeglichen und aufgezeichnet werden.

Ergebnis: 8:30 Stunden, 8,50 dezimal

07:00 bis 17:30 Uhr, 30 Minuten Pause

Das ergibt 10:00 Stunden Arbeit. Über 9 Stunden sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG), 30 reichen nicht. Mit 45 Minuten blieben 9:45 Stunden, das ist zulässig, wenn der Ausgleich stimmt.

Ergebnis: 10:00 Stunden, 45 Minuten Pause nötig

08:00 bis 14:20 Uhr, keine Pause

6:20 Stunden ohne Pause sind mehr als 6 Stunden Arbeit, dafür wären 30 Minuten Pause nötig. Schon 20 Minuten Pause genügen aber: Dann bleiben 6 Stunden Arbeit, und für bis zu 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.

Ergebnis: kürzeste zulässige Pause 20 Minuten

Jugendliche, 08:00 bis 16:30 Uhr, 60 Minuten Pause

7:30 Stunden Arbeit. Jugendliche brauchen über 6 Stunden 60 Minuten Pause (§ 11 JArbSchG) und dürfen höchstens 8 Stunden am Tag arbeiten (§ 8 JArbSchG). Beides ist eingehalten.

Ergebnis: 7:30 Stunden, 7,50 dezimal

Rechtsgrundlagen

  • § 2 ArbZG

    „Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ (Abs. 1).

  • § 3 ArbZG

    „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

  • § 4 ArbZG

    Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

  • § 5 ArbZG

    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (Abs. 1).

  • § 9 ArbZG

    Arbeitnehmer dürfen „an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“ (Abs. 1). Ausnahmen regelt § 10.

  • § 16 ArbZG

    Der Arbeitgeber muss die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (Abs. 2).

  • § 18 ArbZG

    Das Gesetz gilt unter anderem nicht für leitende Angestellte und Chefärzte (Abs. 1).

  • § 8 JArbSchG

    Jugendliche dürfen „nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden“ (Abs. 1). Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer, an den übrigen Tagen derselben Woche bis achteinhalb Stunden (Abs. 2a).

  • § 12 JArbSchG

    Die Schichtzeit, Arbeitszeit mit Pausen, darf zehn Stunden nicht überschreiten, in einzelnen Branchen elf.

  • § 14 JArbSchG

    Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden (Abs. 1), mit Ausnahmen für über 16-Jährige in einzelnen Branchen.

  • § 15 JArbSchG

    „Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden.“

  • § 11 JArbSchG

    Ruhepausen von 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden; als Pause gilt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Nicht länger als viereinhalb Stunden hintereinander ohne Pause.

  • § 13 JArbSchG

    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden.

  • BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden zu erfassen. Papier kann genügen.

Stand: 19. Oktober 2026

Häufige Fragen

Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Jugendliche brauchen schon bei mehr als viereinhalb Stunden 30 Minuten.

Nein. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Ob Pausen bezahlt werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.

Nein. Eine Ruhepause muss die Arbeit unterbrechen und im Voraus feststehen (§ 4 ArbZG). Am Ende des Tages ist sie keine Pause mehr, sondern früherer Feierabend, und wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hätte dann gar keine Pause gemacht.

Ja, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Mehr als zehn Stunden gehen nur in engen Ausnahmen, etwa per Tarifvertrag bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft (§ 7 ArbZG), in Notfällen (§ 14) oder mit behördlicher Bewilligung (§ 15).

Minuten durch 60 teilen: 45 Minuten sind 0,75 Stunden, 20 Minuten 0,33. 7 Stunden 45 Minuten sind also 7,75 Stunden.

Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Umfang der Arbeit; ausgenommen sind nur Gruppen wie leitende Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Wer nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, braucht nach § 4 ArbZG keine Pause.

Ja, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Eine bestimmte Form ist derzeit nicht vorgeschrieben. Was die Reform ändert

So erfasst Worklayer Arbeitszeit

In Worklayer erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbst. Tägliche Zeitkarten und die hinterlegten Überstundenregeln zeigen dem Team Anwesenheit und Zeitkonten zusammen, und Arbeitszeitmodelle legen fest, was als Soll gilt.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, automatisierte Berechnung nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand: 19. Oktober 2026). Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (§ 7 ArbZG), Sonderregeln einzelner Branchen, Feiertage, die Lage der Pausen und den Ausgleich für Sonn- und Samstagsarbeit (§ 11 ArbZG, § 16 JArbSchG) berücksichtigt er nicht. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Urlaub, der sich selbst berechnet.

Kostenlos starten