8:30 Std.
8,50 Stunden dezimal · im Rahmen des Gesetzes
So wurde gerechnet
| Anwesenheit | 08:00 bis 17:00 | 9:00 |
|---|---|---|
| Pausen | 30 Minuten | −0:30 |
| Arbeitszeit | 8:30 | |
| Gesetzliche Mindestpause | § 4 ArbZG | 30 Min. |
| Kürzeste zulässige Pause | für diese Anwesenheit | 30 Min. |
- Über 8 Stunden ist erlaubt, wenn der Schnitt in sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden je Werktag nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Die Zeit über 8 Stunden muss aufgezeichnet werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Pausen: Wie lange nach wie viel Arbeit?
Die Pausen richten sich nach der Arbeitszeit ohne Pausen (§ 4 ArbZG). Sie müssen im Voraus feststehen und dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden; im Rechner tragen Sie die Summe ein. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten.
Weil die Pause selbst keine Arbeitszeit ist (§ 2 Abs. 1 ArbZG), kann eine kurze Pause reichen: Bei 6:20 Stunden Anwesenheit genügen 20 Minuten, denn dann bleiben genau 6 Stunden Arbeit. Der Rechner zeigt diese kürzeste zulässige Pause für jede Anwesenheit.
Für Jugendliche unter 18 gelten längere Pausen (§ 11 JArbSchG), und sie dürfen höchstens viereinhalb Stunden am Stück arbeiten.
| Arbeitszeit | Erwachsene (§ 4 ArbZG) | Jugendliche (§ 11 JArbSchG) |
|---|---|---|
| bis 4,5 Stunden | keine | keine |
| über 4,5 bis 6 Stunden | keine | 30 Minuten |
| über 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 60 Minuten |
| über 9 Stunden | 45 Minuten | 60 Minuten |
Wie lange darf man pro Tag arbeiten?
Acht Stunden an jedem Werktag, also Montag bis Samstag (§ 3 ArbZG). Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht übersteigt. Daraus ergeben sich höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt und 60 in einzelnen Wochen.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf ihrer Grundlage können davon abweichen (§ 7 ArbZG). Die Zeit über acht Stunden pro Werktag muss der Arbeitgeber aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten, an fünf Tagen in der Woche (§§ 8, 15 JArbSchG). Achteinhalb Stunden sind erlaubt, wenn andere Tage derselben Woche kürzer sind. Ihre Schicht darf mit Pausen höchstens zehn Stunden dauern, und sie dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§§ 12, 14 JArbSchG).
Ruhezeit und Sonntagsarbeit
Nach dem Ende der täglichen Arbeit müssen mindestens elf Stunden Ruhe folgen (§ 5 ArbZG), für Jugendliche zwölf (§ 13 JArbSchG). Ein Erwachsener, der bis 22 Uhr arbeitet, darf also frühestens um 9 Uhr wieder anfangen. Im Wochenmodus prüft der Rechner das zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tagen.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Beschäftigte von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten (§ 9 ArbZG), außer in den Fällen des § 10 ArbZG, etwa in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder bei Not- und Rettungsdiensten, und mit behördlicher Bewilligung (§ 13 ArbZG). Feiertage prüft der Rechner nicht.
Arbeitszeit in Dezimalstunden umrechnen
Für Stundenzettel und Lohnabrechnung wird die Arbeitszeit oft dezimal geschrieben: Minuten geteilt durch 60. Aus 7 Stunden 45 Minuten werden so 7,75 Stunden, aus 8 Stunden 20 Minuten 8,33. Der Rechner zeigt beide Schreibweisen.
| Zeit | Dezimal |
|---|---|
| 0:15 | 0,25 |
| 0:20 | 0,33 |
| 0:30 | 0,50 |
| 0:45 | 0,75 |
| 7:45 | 7,75 |
| 8:20 | 8,33 |
Muss die Arbeitszeit erfasst werden?
Ja. Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Eine Form schreibt das Gesetz derzeit nicht vor. Was die geplante Reform ändert, steht auf der Seite zur Zeiterfassungspflicht.
Rechenbeispiele
Vier Tage, jeweils oben nachzurechnen.
08:00 bis 17:00 Uhr, 30 Minuten Pause
9 Stunden Anwesenheit minus 30 Minuten Pause ergeben 8:30 Stunden Arbeit. Für mehr als 6 bis 9 Stunden sind 30 Minuten vorgeschrieben, die Pause reicht. Die halbe Stunde über 8 Stunden muss im Schnitt von sechs Monaten ausgeglichen und aufgezeichnet werden.
Ergebnis: 8:30 Stunden, 8,50 dezimal
07:00 bis 17:30 Uhr, 30 Minuten Pause
Das ergibt 10:00 Stunden Arbeit. Über 9 Stunden sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG), 30 reichen nicht. Mit 45 Minuten blieben 9:45 Stunden, das ist zulässig, wenn der Ausgleich stimmt.
Ergebnis: 10:00 Stunden, 45 Minuten Pause nötig
08:00 bis 14:20 Uhr, keine Pause
6:20 Stunden ohne Pause sind mehr als 6 Stunden Arbeit, dafür wären 30 Minuten Pause nötig. Schon 20 Minuten Pause genügen aber: Dann bleiben 6 Stunden Arbeit, und für bis zu 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.
Ergebnis: kürzeste zulässige Pause 20 Minuten
Jugendliche, 08:00 bis 16:30 Uhr, 60 Minuten Pause
7:30 Stunden Arbeit. Jugendliche brauchen über 6 Stunden 60 Minuten Pause (§ 11 JArbSchG) und dürfen höchstens 8 Stunden am Tag arbeiten (§ 8 JArbSchG). Beides ist eingehalten.
Ergebnis: 7:30 Stunden, 7,50 dezimal
Rechtsgrundlagen
- § 2 ArbZG
„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ (Abs. 1).
- § 3 ArbZG
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
- § 4 ArbZG
Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
- § 5 ArbZG
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (Abs. 1).
- § 9 ArbZG
Arbeitnehmer dürfen „an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“ (Abs. 1). Ausnahmen regelt § 10.
- § 16 ArbZG
Der Arbeitgeber muss die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (Abs. 2).
- § 18 ArbZG
Das Gesetz gilt unter anderem nicht für leitende Angestellte und Chefärzte (Abs. 1).
- § 8 JArbSchG
Jugendliche dürfen „nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden“ (Abs. 1). Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer, an den übrigen Tagen derselben Woche bis achteinhalb Stunden (Abs. 2a).
- § 12 JArbSchG
Die Schichtzeit, Arbeitszeit mit Pausen, darf zehn Stunden nicht überschreiten, in einzelnen Branchen elf.
- § 14 JArbSchG
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden (Abs. 1), mit Ausnahmen für über 16-Jährige in einzelnen Branchen.
- § 15 JArbSchG
„Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden.“
- § 11 JArbSchG
Ruhepausen von 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden; als Pause gilt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Nicht länger als viereinhalb Stunden hintereinander ohne Pause.
- § 13 JArbSchG
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden.
- BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden zu erfassen. Papier kann genügen.
Stand: 19. Oktober 2026
Häufige Fragen
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Jugendliche brauchen schon bei mehr als viereinhalb Stunden 30 Minuten.
Nein. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Ob Pausen bezahlt werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.
Nein. Eine Ruhepause muss die Arbeit unterbrechen und im Voraus feststehen (§ 4 ArbZG). Am Ende des Tages ist sie keine Pause mehr, sondern früherer Feierabend, und wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hätte dann gar keine Pause gemacht.
Ja, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Mehr als zehn Stunden gehen nur in engen Ausnahmen, etwa per Tarifvertrag bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft (§ 7 ArbZG), in Notfällen (§ 14) oder mit behördlicher Bewilligung (§ 15).
Minuten durch 60 teilen: 45 Minuten sind 0,75 Stunden, 20 Minuten 0,33. 7 Stunden 45 Minuten sind also 7,75 Stunden.
Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Umfang der Arbeit; ausgenommen sind nur Gruppen wie leitende Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Wer nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, braucht nach § 4 ArbZG keine Pause.
Ja, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Eine bestimmte Form ist derzeit nicht vorgeschrieben. Was die Reform ändert
So erfasst Worklayer Arbeitszeit
In Worklayer erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbst. Tägliche Zeitkarten und die hinterlegten Überstundenregeln zeigen dem Team Anwesenheit und Zeitkonten zusammen, und Arbeitszeitmodelle legen fest, was als Soll gilt.
Weitere Rechner
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, automatisierte Berechnung nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand: 19. Oktober 2026). Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (§ 7 ArbZG), Sonderregeln einzelner Branchen, Feiertage, die Lage der Pausen und den Ausgleich für Sonn- und Samstagsarbeit (§ 11 ArbZG, § 16 JArbSchG) berücksichtigt er nicht. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.