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Urlaubsabgeltung berechnen

Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt: je Tag der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Bei 4.000 € im Monat und einer 5-Tage-Woche sind das 184,62 € brutto pro Urlaubstag.

Urlaubsabgeltung berechnen

Beispiel: 12 offene Tage, 4.000 € im Monat · Stand 19.10.2026

Ihr Verdienst

Was beim Austritt noch nicht genommen ist

1 bis 6

Ohne Überstunden und Einmalzahlungen; Ausfälle durch Krankheit oder Kurzarbeit nicht abziehen

2.215,44 €

brutto, Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG

So wurde gerechnet

Verdienst von 13 Wochen4.000,00 € × 312.000,00 €
Arbeitstage in 13 Wochen13 × 565
Wert eines Urlaubstags12.000,00 € ÷ 65184,62 €
Urlaubsabgeltung184,62 € × 12 Tage2.215,44 €
  • Steuerlich ist die Abgeltung ein sonstiger Bezug, in der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Netto rechnet der Rechner nicht.

So wird die Urlaubsabgeltung berechnet

Die Abgeltung wird bewertet wie das Urlaubsentgelt (§ 11 Abs. 1 BUrlG): nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen, hier vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 137/24). Dieser Verdienst wird durch die Arbeitstage in 13 Wochen geteilt und mit den offenen Urlaubstagen malgenommen.

Bei einem festen Monatsgehalt sind 13 Wochen genau drei Monatsgehälter, denn ein Jahr hat 12 Monate und 52 Wochen. Daraus ergibt sich bei einer 5-Tage-Woche die bekannte Faustformel: Monatsgehalt × 3 ÷ 65. Der Rechner rundet den Wert eines Tages auf den Cent und multipliziert dann; ungerundet weicht das Ergebnis um wenige Cent ab.

Arbeitstage in 13 Wochen und Wert eines Urlaubstags bei 4.000 € im Monat
Arbeitstage pro WocheTeiler (13 Wochen)Wert eines Tages bei 4.000 €
339307,69 €
452230,77 €
565184,62 €
678153,85 €

Was zum Verdienst zählt und was nicht

Nicht mit: das für Überstunden gezahlte Entgelt (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG), und zwar Grundvergütung und Zuschlag (BAG, 22.02.2000 – 9 AZR 107/99), sowie Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder ein Jahresbonus, die nicht für die Arbeit in den 13 Wochen gezahlt werden.

Mit: laufende Zulagen und Provisionen, die für die Arbeit im Zeitraum verdient werden (EuGH, 22.05.2014 – C-539/12, Lock). Eine dauerhafte Gehaltserhöhung im Zeitraum zählt von Anfang an mit (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG). Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfall oder unverschuldete Fehlzeiten bleiben außer Betracht (Satz 3): Wer im Zeitraum krank war, rechnet mit dem Verdienst, den er ohne den Ausfall gehabt hätte (BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 137/24).

Wann Urlaub ausgezahlt wird

Nur wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Solange das Arbeitsverhältnis besteht, wird Urlaub als Freizeit gewährt; auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann man nicht einmal in einem gerichtlichen Vergleich verzichten (BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 104/24).

Abgegolten werden auch Tage, die wegen langer Krankheit nicht genommen werden konnten (EuGH, 20.01.2009 – C-350/06, Schultz-Hoff), und beim Tod des Arbeitnehmers steht der Anspruch den Erben zu (BAG, 22.01.2019 – 9 AZR 45/16). Wie viele Tage beim Austritt offen sind, rechnet die Seite zum Urlaubsanspruch bei Kündigung aus.

Fristen, Steuern und Arbeitslosengeld

Die Abgeltung ist ein reiner Geldanspruch. Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen können für ihn gelten (BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10), sonst verjährt er in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet (BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20).

Lohnsteuerlich ist die Abgeltung ein sonstiger Bezug, in der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, beginnend mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs. 2 SGB III).

Rechenbeispiele

Drei Fälle, jeweils oben nachzurechnen.

12 offene Tage, 4.000 € Monatsgehalt, 5-Tage-Woche

13 Wochen entsprechen 12.000 €, geteilt durch 65 Arbeitstage 184,62 € pro Tag, mal 12.

Ergebnis: 2.215,44 € brutto

8 offene Tage, 3 Tage pro Woche, 3.900 € in 13 Wochen

Eine Teilzeit mit wechselndem Verdienst: 3.900 € geteilt durch 39 Arbeitstage ergeben 100,00 € pro Tag, mal 8.

Ergebnis: 800,00 € brutto

7 offene Tage, 5.000 € Monatsgehalt

15.000 € geteilt durch 65 ergeben 230,77 € pro Tag, mal 7.

Ergebnis: 1.615,39 € brutto

Rechtsgrundlagen

  • § 7 BUrlG

    „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ (Abs. 4)

  • § 11 BUrlG

    Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen, „mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes“. Dauerhafte Verdiensterhöhungen zählen, Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Arbeitsversäumnis nicht (Abs. 1).

  • § 157 SGB III

    Bei Urlaubsabgeltung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs; der Zeitraum beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Abs. 2).

  • BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 137/24: Die Urlaubsabgeltung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 104/24: Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann nicht, auch nicht durch gerichtlichen Vergleich, auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichtet werden.
  • BAG, 22.02.2000 – 9 AZR 107/99: Die Vergütung für Überstunden bleibt beim Urlaubsentgelt insgesamt außer Betracht.
  • BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10: Der Abgeltungsanspruch ist ein reiner Geldanspruch; tarifliche Ausschlussfristen können ihn erfassen.
  • BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20: Die dreijährige Verjährung beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet.
  • BAG, 22.01.2019 – 9 AZR 45/16: Stirbt der Arbeitnehmer, haben seine Erben Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.
  • EuGH, 20.01.2009 – C-350/06: Schultz-Hoff: Auch wer im Urlaubsjahr krank war, hat beim Ausscheiden Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub.
  • EuGH, 22.05.2014 – C-539/12: Lock: Provisionen, die während des Urlaubs entfallen, sind bei der Urlaubsvergütung zu berücksichtigen.

Stand: 19. Oktober 2026

Häufige Fragen

Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Arbeitstage in diesen 13 Wochen, mal die offenen Urlaubstage. Bei festem Monatsgehalt und 5-Tage-Woche: Monatsgehalt × 3 ÷ 65 × offene Tage.

Nein. Vergütung für Überstunden zählt nicht (§ 11 Abs. 1 BUrlG), Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresbonus ebenfalls nicht. Laufende Provisionen zählen mit.

Nein. Ausgezahlt wird Urlaub nur, wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Vorher wird er als Freizeit gewährt.

Ja. Sie ist Arbeitslohn und wird als sonstiger Bezug versteuert; in der Sozialversicherung gilt sie als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Der Rechner zeigt den Bruttobetrag.

Ja. Der Anspruch hängt nicht davon ab, wer kündigt oder warum; er entsteht, weil der Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs. 2 SGB III). Er verschiebt sich, gekürzt wird er dadurch nicht.

So rechnet Worklayer beim Austritt

In Worklayer berechnet die Abwesenheitsrichtlinie den Urlaubsanspruch bis zum Austrittstag automatisch, und offene Tage fließen mit Gehalt und Abwesenheiten in die vorbereitende Lohnbuchhaltung, die Ihr Team prüft und an den Lohnabrechner übergibt.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, automatisierte Berechnung des Bruttobetrags nach §§ 7 und 11 BUrlG (Stand: 19. Oktober 2026). Tarifverträge können eine andere Berechnung vorsehen; Steuern und Sozialabgaben berechnet er nicht. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Urlaub, der sich selbst berechnet.

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