8 Urlaubstage
davon gesetzlich: 8 Tage · unverbindlich
So wurde gerechnet
| Gesetzlicher Jahresurlaub | 24 Werktage × 2 ÷ 6 | 8 |
|---|---|---|
| Anspruch im Jahr | nur gesetzlicher Urlaub (kein Vertragswert angegeben) | 8 |
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, und § 2 BUrlG macht keine Ausnahme nach Stunden oder Verdienst. Der Begriff Minijob steht nicht im Gesetz; das Sozialversicherungsrecht spricht von geringfügiger Beschäftigung (§ 8 SGB IV). Arbeitsrechtlich ist der Minijob ein normales Arbeitsverhältnis, im Betrieb wie im Privathaushalt.
Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze hat, ist nach § 2 Abs. 2 TzBfG teilzeitbeschäftigt. Teilzeitkräfte dürfen ohne sachlichen Grund nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Gibt der Betrieb Vollzeitkräften mit 5-Tage-Woche 30 statt 20 Tage, steht Minijobbern derselbe Anteil zu: bei 2 Arbeitstagen pro Woche 12 statt 8 Tage.
Ein Arbeitsvertrag kann den Urlaub nicht ausschließen: Er darf vom BUrlG nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abweichen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Den Mindesturlaub von 24 Werktagen kann auch ein Tarifvertrag nicht unterschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).
Wie viele Urlaubstage bei 1, 2 oder 3 Tagen pro Woche?
Das Gesetz nennt 24 Werktage und geht damit von einer 6-Tage-Woche aus (§ 3 BUrlG). Für weniger Arbeitstage wird umgerechnet: 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6. Es zählen Tage, nicht Stunden: Ein Einsatz von drei Stunden ist ein Arbeitstag wie einer von sechs.
Das Ergebnis sind immer vier Wochen Freizeit. Wer an 1 Tag pro Woche arbeitet, ist mit 4 Urlaubstagen vier Wochen frei. Die rechte Spalte gilt, wenn der Betrieb Vollzeitkräften mit 5-Tage-Woche 30 Tage gibt.
| Arbeitstage pro Woche | Rechnung | Gesetzlicher Urlaub | Bei 30 Tagen für Vollzeit |
|---|---|---|---|
| 0,5 (alle zwei Wochen 1 Tag) | 24 × 0,5 ÷ 6 | 2 Tage | 3 Tage |
| 1 | 24 × 1 ÷ 6 | 4 Tage | 6 Tage |
| 1,5 | 24 × 1,5 ÷ 6 | 6 Tage | 9 Tage |
| 2 | 24 × 2 ÷ 6 | 8 Tage | 12 Tage |
| 2,5 | 24 × 2,5 ÷ 6 | 10 Tage | 15 Tage |
| 3 | 24 × 3 ÷ 6 | 12 Tage | 18 Tage |
| 4 | 24 × 4 ÷ 6 | 16 Tage | 24 Tage |
Wie wird bei wechselnden Arbeitstagen gerechnet?
Wechseln die Tage nach einem festen Muster, zählt der Durchschnitt über das Muster. Eine Woche 1 Tag, die nächste 2 Tage ergibt 1,5 Tage pro Woche und damit 6 Urlaubstage.
Ohne festes Muster, etwa bei einer Aushilfe auf Abruf, rechnet das Bundesarbeitsgericht über das ganze Jahr: 24 Werktage × Tage mit Arbeitspflicht ÷ 312 (BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 315/17). Die 312 sind 52 Wochen mit je 6 Werktagen. Feiertage und Krankheitstage, an denen Sie sonst gearbeitet hätten, zählen als Tage mit Arbeitspflicht.
Im Rechner geben Sie die Einsatztage geteilt durch die Zahl der Wochen als Arbeitstage pro Woche ein. Besteht der Minijob das ganze Jahr, sind das die Tage im Jahr geteilt durch 52; Nachkommastellen sind erlaubt, und bis auf Rundungen ergibt das dasselbe wie die Jahresformel. Beginnt oder endet der Minijob im Lauf des Jahres, teilen Sie die Einsatztage durch die Wochen, in denen er besteht; ob und wie nach § 5 BUrlG gezwölftelt wird, rechnet der Rechner dann selbst. Stehen die Einsätze vorher nicht fest, kann der Rechner nur mit einer Schätzung rechnen, etwa nach den Einsätzen im Vorjahr.
Beim vollen Jahresurlaub zeigt der Rechner Bruchteile so an, wie sie sich ergeben; beim Teilurlaub rundet er ab einem halben Tag auf (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Weniger als ein halber Tag fällt in keinem Fall weg: Er ist anteilig als Freizeit zu gewähren oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (BAG, 26.01.1989 – 8 AZR 730/87).
Wird der Urlaub im Minijob bezahlt?
Ja. Für die Urlaubstage zahlt der Arbeitgeber Urlaubsentgelt. Es richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne die Bezahlung von Überstunden (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Bei dauerhaften Lohnerhöhungen zählt der höhere Lohn. Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Fehlzeiten senken den Durchschnitt nicht.
Bei festem Monatsverdienst läuft der Lohn im Urlaubsmonat also einfach weiter. Bei Stundenlohn und wechselnden Einsätzen zeigt der Durchschnitt der 13 Wochen, was ein Urlaubstag wert ist. Auszuzahlen ist das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs (§ 11 Abs. 2 BUrlG). Der Rechner ermittelt nur die Tage, nicht den Betrag.
Urlaubsgeld ist etwas anderes: eine Zusatzzahlung, die das Gesetz nicht vorschreibt. Anspruch darauf besteht nur aus einer eigenen Grundlage, etwa dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Erhalten Vollzeitkräfte es, steht es Minijobbern nach § 4 Abs. 1 TzBfG grundsätzlich anteilig zu. Als vorhersehbare Sonderzahlung zählt es zum Verdienst, der 2026 im Schnitt 603 Euro im Monat nicht übersteigen darf (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV).
Was gilt, wenn der Minijob im Lauf des Jahres beginnt oder endet?
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Beginnt der Minijob spätestens am 30. Juni, endet diese Wartezeit vor dem Jahresende, und schon im ersten Jahr entsteht der volle Anspruch: Bei Beginn am 1. März und 2 Tagen pro Woche sind das 8 Tage.
Beginnt der Minijob am 1. Juli oder später, gibt es für das erste Jahr Teilurlaub: ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 a BUrlG), ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Auf Ihren Wunsch wird dieser Teilurlaub ins nächste Jahr übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG).
Endet der Minijob, kommt es darauf an, ob die Wartezeit erfüllt ist und in welcher Jahreshälfte Sie ausscheiden (§ 5 Abs. 1 b und c BUrlG). Urlaub, den Sie nicht mehr nehmen können, ist auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wie das gerechnet wird, zeigt die Seite zum Urlaubsanspruch bei Kündigung.
Beispiele
Fünf Fälle aus dem Minijob im Jahr 2026, mit den Zahlen, die der Rechner ausgibt.
1 Tag pro Woche, ganzes Jahr
Eine Aushilfe arbeitet jeden Samstag. 24 × 1 ÷ 6 = 4 Urlaubstage.
Ergebnis: 4 Tage, davon gesetzlich 4
2 Tage pro Woche, ganzes Jahr
Ein Minijobber arbeitet dienstags und donnerstags je vier Stunden. Es zählen die zwei Tage, nicht die Stunden: 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage.
Ergebnis: 8 Tage, davon gesetzlich 8
3 Tage pro Woche, Betrieb gibt 30 Tage
Vollzeitkräfte erhalten im Betrieb 30 Tage bei 5 Tagen pro Woche. Gesetzlich stehen der Minijobberin 24 × 3 ÷ 6 = 12 Tage zu, anteilig nach § 4 Abs. 1 TzBfG 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Im Rechner: „Urlaub laut Vertrag“ 30, „Basis im Vertrag“ 5.
Ergebnis: 18 Tage, davon gesetzlich 12
Wechselnde Einsätze, 78 Tage im Jahr
Eine Aushilfe auf Abruf hat 2026 voraussichtlich 78 Einsatztage. 78 ÷ 52 = 1,5 Tage pro Woche, also 24 × 1,5 ÷ 6 = 6 Urlaubstage. Die Jahresformel 24 × 78 ÷ 312 ergibt dasselbe.
Ergebnis: 6 Tage, davon gesetzlich 6
Beginn am 1. September, 2 Tage pro Woche
Die Wartezeit endet erst am 28.02.2027. Für 2026 gibt es ein Zwölftel je vollem Monat: 8 × 4 ÷ 12 = 2,67 Tage. Ab einem halben Tag wird aufgerundet, also 3 Tage (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Ergebnis: 3 Tage, davon gesetzlich 3
Rechtsgrundlagen
- § 1 BUrlG
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
- § 2 BUrlG
„Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.“ Eine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte gibt es nicht.
- § 3 BUrlG
„Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (Abs. 2).
- § 4 BUrlG
„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“
- § 5 BUrlG
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses, wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht erfüllt wird (a), bei Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit (b) oder bei Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte (c). Abs. 2: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
- § 6 BUrlG
„Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.“
- § 7 BUrlG
Abs. 3: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; übertragen nur aus dringenden Gründen, dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres. Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 a wird auf Verlangen übertragen. Abs. 4: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
- § 9 BUrlG
„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“
- § 11 BUrlG
„Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.“ Dauerhafte Verdiensterhöhungen zählen; Verdienstkürzungen „infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis“ bleiben außer Betracht. Abs. 2: „Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.“
- § 13 BUrlG
Abs. 1 Satz 1: „Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden.“ Satz 3: „Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“
- § 2 TzBfG
Abs. 2: „Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.“
- § 4 TzBfG
Abs. 1: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, außer aus sachlichen Gründen. Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung ist ihnen „mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht“.
- § 8 SGB IV
Abs. 1: Geringfügig ist eine Beschäftigung, deren Entgelt „regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt“ (Nr. 1), oder eine, die im Kalenderjahr auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (Nr. 2). Abs. 1a: Die Grenze ist der Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet; 2026 also 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33, aufgerundet 603 Euro.
- § 1 MiLoV5
Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 „13,90 Euro brutto je Zeitstunde“ und ab dem 1. Januar 2027 „14,60 Euro brutto je Zeitstunde“.
- BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 315/17: Ist die Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt, wird über den Zeitraum gerechnet, in dem sie sich im Durchschnitt ausgleicht, notfalls über das ganze Jahr mit 24 Werktagen × Tagen mit Arbeitspflicht ÷ 312; gesetzliche Feiertage und Tage der Arbeitsunfähigkeit zählen dabei als Tage mit Arbeitspflicht (Rn. 24 bis 27).
- BAG, 26.01.1989 – 8 AZR 730/87: Bruchteile von Urlaubstagen unter einem halben Tag werden nicht abgerundet; sie bleiben als Anspruch bestehen.
- BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 423/16: Der gesetzliche Mindesturlaub erlischt am Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber zuvor zum Urlaub aufgefordert und klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Stand: 14. Oktober 2026
Häufige Fragen
Nein. Ob Sie 200 oder 603 Euro im Monat verdienen, ändert die Zahl der Urlaubstage nicht; es zählen die Arbeitstage. Der Verdienst bestimmt nur, wie viel Urlaubsentgelt Sie je Urlaubstag erhalten (§ 11 BUrlG).
Den gesetzlichen Urlaub nicht, solange der Minijob läuft: Er ist als Freizeit zu nehmen. Ausgezahlt wird er nur, wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wie viel dann zusteht, zeigt die Seite zum Urlaubsanspruch bei Kündigung.
Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; übertragen wird er nur aus dringenden Gründen, dann bis Ende März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Verfallen kann der gesetzliche Urlaub aber grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und klar auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 423/16). Für den Minijob gilt nichts anderes. Die Ausnahme bei langer Krankheit erklärt die Seite zum Urlaubsanspruch.
Ja. Jedes Arbeitsverhältnis hat seinen eigenen Anspruch nach § 1 BUrlG, gerechnet nach den Arbeitstagen in dieser Beschäftigung. § 6 BUrlG rechnet nur Urlaub an, den ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr gewährt hat, nicht den aus einer Beschäftigung, die parallel läuft. Den Urlaub beantragen Sie bei jedem Arbeitgeber getrennt.
Ja. Auch eine auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzte Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) fällt unter das BUrlG. Endet sie vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 b BUrlG): bei drei Monaten an 5 Tagen pro Woche 20 × 3 ÷ 12 = 5 Tage. Offener Urlaub wird am Ende ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Tage der Arbeitsunfähigkeit, die Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen, werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG); im Minijob gilt das genauso. Wie die Tage danach neu festgelegt werden, erklärt die Seite zum Urlaubsanspruch.
So rechnet Worklayer
In Worklayer berechnet die Abwesenheitsrichtlinie den Urlaubsanspruch automatisch: anteilig ab Eintritt und bis zum Austritt, anteilig bei Teilzeit wie im Minijob, mit Aufbau über das Jahr und Übertrag ins nächste Jahr. Jede Person sieht ihren Stand jederzeit; Vorlagen für Urlaubsrichtlinien gibt es für 13 Länder, Feiertage für 204 Länder.
Weitere Rechner
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, automatisierte Berechnung auf Grundlage der gesetzlichen Mindestregelungen (Stand: 14. Oktober 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung Ihres Falls. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende oder günstigere Regelungen enthalten, die hier nur berücksichtigt werden, soweit Sie sie eingeben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihren Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft bzw. Ihren Arbeitgeberverband. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse übernehmen wir – soweit gesetzlich zulässig – nicht. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.