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Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnen

In Teilzeit richtet sich der Urlaub nach Ihren Arbeitstagen pro Woche: Bei 3 Tagen haben Sie gesetzlich mindestens 12 Urlaubstage, bei 30 Tagen laut Vertrag auf Basis einer 5-Tage-Woche sind es 18 Tage.

Urlaubsanspruch berechnen

Beispiel: 3 Tage pro Woche, 30 Urlaubstage laut Vertrag auf 5-Tage-Basis · Stand 14.10.2026

Jahr

Bis 6, auch mit Komma

Leer: nur gesetzlich

5 bei Arbeitstagen, 6 bei Werktagen im Vertrag

Leer lassen, wenn vor 2026

Leer lassen, wenn nach 2026

Sonderfälle: Schwerbehinderung, Jugendliche, Elternzeit, Vorarbeitgeber, Wechsel der Tage, Zwölftelungsklausel

Nur volle Kalendermonate (vom 1. bis zum Monatsende) und nur, wenn der Arbeitgeber kürzt (§ 17 Abs. 1 BEEG)

Schon erhaltene Tage in diesem Jahr (§ 6 BUrlG)

18 Urlaubstage

davon gesetzlich: 12 Tage · unverbindlich

So wurde gerechnet

Gesetzlicher Jahresurlaub24 Werktage × 3 ÷ 612
Vertraglicher Jahresurlaub30 × 3 ÷ 518
Anspruch im Jahrhöherer Wert aus gesetzlich und vertraglich18

So berechnen Sie den Urlaub in Teilzeit

Urlaub wird in Tagen gezählt, an denen Sie sonst arbeiten würden. Das Gesetz geht dabei von einer 6-Tage-Woche aus: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), und Werktage sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Für Ihre Woche rechnen Sie deshalb: 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6.

Arbeitsverträge nennen den Urlaub meist für eine 5-Tage-Woche, zum Beispiel 30 Tage. Dann gilt: Urlaub laut Vertrag × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Nennt der Vertrag Werktage, teilen Sie durch 6. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte, denn § 3 Abs. 1 BUrlG legt nur das Minimum fest.

Teilzeitkräfte erhalten so weniger Tage, aber gleich viele Wochen Erholung: 4 Wochen nach dem Gesetz, 6 Wochen bei 30 Tagen laut Vertrag. Das entspricht § 4 Abs. 1 TzBfG: Teilzeitkräfte erhalten teilbare geldwerte Leistungen wie den Urlaub mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit (BAG, 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F)).

Die Stunden pro Tag spielen keine Rolle. Das BAG knüpft allein an die Zahl der Arbeitstage an, nicht an die Wochenarbeitszeit (BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17). Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat also so viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.

Urlaubstage im Jahr nach Arbeitstagen pro Woche: gesetzlich und bei 28 oder 30 Tagen laut Vertrag (5-Tage-Basis)
Arbeitstage pro WocheGesetzlich (24 × Tage ÷ 6)Bei 28 Tagen laut VertragBei 30 Tagen laut Vertrag
14 Tage5,6 Tage6 Tage
28 Tage11,2 Tage12 Tage
312 Tage16,8 Tage18 Tage
416 Tage22,4 Tage24 Tage
520 Tage28 Tage30 Tage
624 Tage33,6 Tage36 Tage

Urlaubsanspruch bei der 4-Tage-Woche

Bei vier Arbeitstagen pro Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 16 Tage (24 × 4 ÷ 6). Bei 30 Tagen laut Vertrag auf 5-Tage-Basis sind es 24 Tage (30 × 4 ÷ 5).

Das gilt unabhängig davon, ob Sie an vier Tagen weniger Stunden arbeiten oder Ihre volle Wochenarbeitszeit auf vier längere Tage verteilen. Ein Urlaubstag deckt dann einen längeren Arbeitstag ab. Frei haben Sie weiterhin 4 Wochen nach dem Gesetz oder 6 Wochen bei 30 Tagen laut Vertrag.

Beginnt die 4-Tage-Woche erst im Laufe des Jahres, rechnen Sie die Zeit davor und danach getrennt. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr

Ändert sich die Zahl Ihrer Arbeitstage im Laufe des Jahres, wird der Urlaub für jeden Zeitraum mit seinen eigenen Arbeitstagen berechnet und dann addiert (BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17).

Urlaub, den Sie in Vollzeit erworben haben, darf beim Wechsel nicht auf die neue Teilzeit heruntergerechnet werden. Der EuGH hat das für Urlaub entschieden, den Beschäftigte vor dem Wechsel nicht nehmen konnten (22.04.2010 – C-486/08, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols; 13.06.2013 – C-415/12, Brandes). Das Argument, die Zahl der Urlaubswochen bleibe gleich, hat er zurückgewiesen: Wer nur noch drei Tage arbeitet, ist in einer Urlaubswoche auch nur drei Tage freigestellt.

Das BAG ist dem gefolgt (10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F)). Im entschiedenen Fall hatte ein Beschäftigter 30 Urlaubstage nach dem TVöD und arbeitete ab dem 16. Juli nur noch vier statt fünf Tage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährte 24 Tage. Nach dem BAG standen ihm 27 zu: 15 für das erste und 12 für das zweite Halbjahr. Dass er vor dem Wechsel keinen Urlaub beantragt hatte, rechtfertigte die Kürzung nicht.

Steigt Ihre Arbeitszeit, muss bereits erworbener Urlaub nicht rückwirkend neu berechnet werden. Für die Zeit nach der Erhöhung wird jedoch neu gerechnet (EuGH, 11.11.2015 – C-219/14, Greenfield).

Im Rechner geben Sie den Wechsel unter „Sonderfälle“ ein. Der Rechner berücksichtigt ihn nur zum Ersten eines Monats und nur, wenn Sie das ganze Jahr beschäftigt sind. Er rechnet mit Zwölfteln statt mit einzelnen Arbeitstagen, das Ergebnis kann daher leicht abweichen.

Ungleich verteilte Arbeitstage: mit dem ganzen Jahr rechnen

Arbeiten Sie nicht jede Woche gleich viele Tage, etwa abwechselnd zwei und drei, rechnen Sie mit dem ganzen Jahr. Das BAG setzt Ihre Arbeitstage im Jahr ins Verhältnis zu 312 Werktagen, also sechs Tagen in 52 Wochen: 24 × Arbeitstage im Jahr ÷ 312 (BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17). Gesetzliche Feiertage zählen dabei als Arbeitstage mit.

Für die 5-Tage-Woche setzt das BAG 260 mögliche Arbeitstage im Jahr an. Für Urlaub laut Vertrag auf 5-Tage-Basis rechnen Sie daher: Urlaub laut Vertrag × Arbeitstage im Jahr ÷ 260.

Im Rechner geben Sie den Durchschnitt pro Woche ein, also die Arbeitstage in 52 Wochen geteilt durch 52. Bei abwechselnd zwei und drei Tagen sind das 2,5 Tage. Das Ergebnis ist dasselbe wie mit der Jahresformel.

Wechselnde Wochen, ganzes Jahr
ArbeitsrhythmusArbeitstage in 52 WochenGesetzlich (× 24 ÷ 312)Bei 30 Tagen laut Vertrag (× 30 ÷ 260)
Abwechselnd 2 und 3 Tage1301015
Abwechselnd 3 und 4 Tage1821421
Abwechselnd 4 und 5 Tage2341827

Rechenbeispiele

Fünf typische Fälle aus der Teilzeit, jeweils für das ganze Jahr 2026. Jede Zahl ist mit dem Rechner oben gerechnet.

3 Tage pro Woche, 30 Tage laut Vertrag

Gesetzlich: 24 × 3 ÷ 6 = 12 Tage. Vertraglich: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Es gilt der höhere Wert, also 18 Urlaubstage.

Ergebnis: 18 Tage, davon gesetzlich 12

4-Tage-Woche, 30 Tage laut Vertrag

Gesetzlich: 24 × 4 ÷ 6 = 16 Tage. Vertraglich: 30 × 4 ÷ 5 = 24 Tage. Ob Sie 32 oder 40 Stunden auf die vier Tage verteilen, ändert daran nichts.

Ergebnis: 24 Tage, davon gesetzlich 16

Abwechselnd 2 und 3 Tage pro Woche, 30 Tage laut Vertrag

Im Jahr sind das 26 × 2 + 26 × 3 = 130 Arbeitstage, im Schnitt 2,5 pro Woche. Gesetzlich: 24 × 130 ÷ 312 = 10 Tage. Vertraglich: 30 × 130 ÷ 260 = 15 Tage. Im Rechner geben Sie 2,5 Tage ein.

Ergebnis: 15 Tage, davon gesetzlich 10

Ab Juli 3 statt 5 Tage, 30 Tage laut Vertrag

Januar bis Juni mit 5 Tagen: 30 × 6/12 = 15 Tage. Juli bis Dezember mit 3 Tagen: 18 × 6/12 = 9 Tage. Zusammen sind das 24 Tage, gesetzlich 10 + 6 = 16. Haben Sie bis Juni keinen Urlaub genommen, bleiben die 15 Tage aus der Vollzeit volle Urlaubstage, bei 3 Arbeitstagen also 5 Wochen frei.

Ergebnis: 24 Tage, davon gesetzlich 16

3 Tage pro Woche, 28 Tage laut Vertrag

Vertraglich: 28 × 3 ÷ 5 = 16,8 Tage, gesetzlich 12 Tage. Der Rechner zeigt den Bruchteil, wie er ist, denn das Gesetz rundet hier nicht. Warum, steht in den Fragen unten.

Ergebnis: 16,8 Tage, davon gesetzlich 12

Rechtsgrundlagen

  • § 3 BUrlG

    „(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

  • § 4 TzBfG

    Abs. 1: Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen es. „Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.“

  • § 2 TzBfG

    Abs. 1: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“ Abs. 2: „Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.“

  • § 5 BUrlG

    Abs. 1: Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses, wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht erfüllt wird, wenn das Arbeitsverhältnis vor erfüllter Wartezeit endet oder wenn es nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte endet. Abs. 2: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“ Nach dem BAG regelt Abs. 2 allein die Rundung von Teilurlaub nach Abs. 1 (BAG, 23.01.2018 – 9 AZR 200/17).

  • § 13 BUrlG

    Abs. 1: „Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. […] Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“

  • EuGH, 22.04.2010 – C-486/08 (Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols): In Vollzeit erworbener Urlaub, der in dieser Zeit nicht genommen werden konnte, darf beim Wechsel in Teilzeit weder gekürzt noch mit geringerem Urlaubsentgelt vergütet werden.
  • EuGH, 13.06.2013 – C-415/12 (Brandes), Beschluss: Urlaubstage, die in Vollzeit nicht genommen werden konnten, dürfen beim Wechsel auf weniger Wochenarbeitstage nicht im Verhältnis der Arbeitstage gekürzt werden; dass die Zahl der Urlaubswochen gleich bliebe, ändert daran nichts.
  • BAG, 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F): Eine Tarifregel, die in Vollzeit erworbene Urlaubstage beim Wechsel auf weniger Wochenarbeitstage mindert, ist insoweit wegen § 4 Abs. 1 TzBfG unwirksam; dem Beschäftigten standen nach dem Wechsel von fünf auf vier Tage 27 statt 24 Tage zu.
  • EuGH, 11.11.2015 – C-219/14 (Greenfield): Steigt die Arbeitszeit, muss bereits erworbener Urlaub nicht rückwirkend neu berechnet werden; für den Zeitraum nach der Erhöhung ist neu zu rechnen.
  • BAG, 23.01.2018 – 9 AZR 200/17: Ein Urlaubsanspruch von weniger als einem halben Tag wird ohne gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Regel weder auf- noch abgerundet; § 5 Abs. 2 BUrlG regelt allein die Rundung von Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG, für andere Bruchteile fehlt eine Rechtsgrundlage zum Runden.
  • BAG, 20.03.2018 – 9 AZR 486/17: Urlaub, der vor einer Verringerung der Arbeitszeit erworben und danach genommen wird, darf nicht mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet werden.
  • BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17: Der Urlaub richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage, nicht nach den Stunden; bei einem Wechsel im Jahr wird je Zeitraum gerechnet, bei ungleicher Verteilung mit 24 Werktagen × Arbeitstage im Jahr ÷ 312.

Stand: 14. Oktober 2026

Häufige Fragen

Gesetzlich mindestens 12 Tage, denn 24 Werktage × 3 ÷ 6 = 12. Haben Sie 30 Tage laut Vertrag auf 5-Tage-Basis, sind es 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. In Wochen gerechnet haben Sie damit so lange frei wie eine Vollzeitkraft.

Nein. Maßgeblich sind die Arbeitstage, nicht die Stunden (BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17). Bei fünf Tagen pro Woche haben Sie gesetzlich 20 Tage und den vollen Urlaub laut Vertrag, auch wenn Sie täglich nur wenige Stunden arbeiten.

Nach dem Gesetz nicht. § 5 Abs. 2 BUrlG rundet nur den Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG auf, etwa bei Austritt in der ersten Jahreshälfte. Ein Bruchteil wie 16,8 Tage bleibt deshalb stehen (BAG, 23.01.2018 – 9 AZR 200/17). Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine Rundung vorsehen, den gesetzlichen Mindesturlaub aber nicht abrunden (§ 13 Abs. 1 BUrlG).

Nein. Urlaub, den Sie vor der Verringerung Ihrer Arbeitszeit erworben haben, darf nicht mit einem geringeren Urlaubsentgelt vergütet werden, nur weil Sie ihn danach nehmen (BAG, 20.03.2018 – 9 AZR 486/17). Das gilt auch, wenn Sie weiter an fünf Tagen arbeiten, aber weniger Stunden.

Ja. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist Teilzeit (§ 2 Abs. 2 TzBfG), und der Urlaub wird nach derselben Formel berechnet. Bei zwei festen Arbeitstagen pro Woche sind das gesetzlich 8 Tage. Was bei unregelmäßigen Einsätzen gilt, erklärt die Seite zum Urlaubsanspruch im Minijob.

So rechnet Worklayer

In Worklayer berechnen die Abwesenheitsrichtlinien den Urlaubsanspruch automatisch: anteilig bei Teilzeit und nach Eintritts- und Austrittsdatum, mit Übertrag ins nächste Jahr und mit Urlaub, der sich im Laufe des Jahres aufbaut. Jede Person sieht ihren Urlaubsstand jederzeit; Vorlagen für Urlaubsrichtlinien gibt es für 13 Länder, Feiertage für 204 Länder.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, automatisierte Berechnung auf Grundlage der gesetzlichen Mindestregelungen (Stand: 14. Oktober 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung Ihres Falls. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende oder günstigere Regelungen enthalten, die hier nur berücksichtigt werden, soweit Sie sie eingeben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihren Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft bzw. Ihren Arbeitgeberverband. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse übernehmen wir – soweit gesetzlich zulässig – nicht. Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Urlaub, der sich selbst berechnet.

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